Basisrente ( Rürup Rente )

Basisrente (Rürup-Rente)

Die sogenannte Basisrente, umgangssprachlich auch Rürup-Rente genannt, kann ein interessanter Baustein eines individuellen Konzeptes zur Altersvorsorge sein. Hinter dem Begriff Basisrente verbirgt sich eine freiwillige private Rentenversicherung mit der Besonderheit, dass die Beiträge zu großen Teilen steuerlich abgesetzt werden können. Im Hinblick auf die Produktkriterien ist sie tendenziell mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar, verfolgt jedoch aufgrund der Nutzung des Kapitaldeckungsverfahrens einen völlig anderen Ansatz.
Für wen ist die Basisrente (Rürup-Rente) gedacht?

Prinzipiell kann eine Basisrente von jedem abgeschlossen werden, z.B. auch von Angestellten und Beamten. Insbesondere für Freiberufler und Selbständige ist es sogar in den meisten Fällen die einzige staatlich geförderte Form der Altersvorsorge.
Eigenschaften der Basisrente (Rürup-Rente)

Was sind die Vorteile der Rürup-Rente?

Steuerlich geförderte Altersvorsorge mit durchschnittlich 87 % Steuerabzug* (bis 2025 auf 100% steigend)
Flexibler, effektiver Vermögensaufbau durch Möglichkeit der Zuzahlung
Steuervorteil für die gesamte Laufzeit garantiert

Für wen ist die Rürup-Rente geeignet?

Für Selbstständige, da sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind und kein Anrecht auf Riester-Rente haben
Für BU-Interessenten wegen der doppelten Vorteile, die sich aus der Kombination mit der Rürup-Rente ergeben
Für gutverdienende Angestellte, die während der Ansparphase höhere Steuerabzüge haben
Für Studierende, sofern sie Steuern zahlen

Worauf sollte man beim Abschluss einer Rürup-Rente achten?

Bevor Sie eine Rürup-Rente abschließen, ist eine auf Ihre individuelle Situation abgestimmte Beratung durch seriöse, unabhängige und erfahrene Expertinnen und Experten sehr zu empfehlen. Wichtig ist dabei, auch verschiedene Szenarien Ihrer zukünftigen Lebenssituation zu berücksichtigen, und die Folgen zu erwägen, die sich potentiell ergeben, falls die Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr bezahlt werden können.

Beachten Sie außerdem, dass die Rürup-Rente nicht kündbar ist und die Rente nicht als einmalige Summe ausbezahlt werden kann. Stattdessen empfangen Sie eine lebenslange Leibrente. Schließen Sie die Rürup-Rente in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab, muss der Beitrag für die Berufsunfähigkeitsabsicherung unter 50 Prozent des Gesamtbeitrags liegen. Der Beitragsanteil für die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit zählt allerdings zur Altersvorsorge – und nicht zur Berufsunfähigkeitsabsicherung. Im Falle von Berufsunfähigkeit muss also mit dem Anteil für die Beitragsbefreiung weiterhin die Altersvorsorge aufgebaut werden.