PKW (nur private Nutzung)

PKW (nur private Nutzung)

Als Autofahrer sind Sie im Besonderen in der Gefahr, Dritten einen Schaden zuzufügen. Zu beachten ist, dass eine Leistungspflicht keine Schuld voraussetzt, lediglich eine Beteiligung am Schadensfall. Eine KFZ Haftpflichtversicherung ist aus diesem Grund eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jeden Fahrzeughalter. Sie brauchen jedoch nicht nur den Schaden Dritter versichern lassen. Auch die Versicherung von Schäden am eigenen Auto durch selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus ist möglich, wahlweise über die Fahrzeugteilversicherung oder die Fahrzeugvollversicherung und versichert Schäden am eigenen Fahrzeug.

Es bleibt die Frage versichern Sie Ihr Auto Voll- oder Teilkasko.

Kontaktieren Sie mich, ich berate Sie gerne.