Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung

Sie legen auf qualitativ hochwertige Materialien und eine optimale Zahnversorgung viel wert?

Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Kronen, Brücken oder Inlays werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur geringfügig bezuschusst. Die restlichen Kosten sowie Kosten eines hochwertigen Zahnersatzes tragen Sie als Kassenpatient selbst. Wir sprechen hier oftmals von Beträgen im vierstelligen Bereich!
Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie die Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung schließen und sich vor hohen Eigenbeteiligungen schützen.

Je nach Tarif sind auch professionelle Zahnreinigungen erstattungsfähig.

Beispiel:

Die Kosten für eine vollverblendete Zahnkrone im Frontzahnbereich liegen bei 700 Euro. Die Krankenkasse zahlt einen Festzuschuss von 163 Euro. Daraus ergibt sich für den Patienten ein Eigenanteil von 537 Euro. Der Eigenanteil erhöht sich, wenn der Patient die gleiche Leistung für einen Backenzahn wählt. Für den nicht sichtbaren Seiten- und Backenzahnbereich ist der Festzuschuss entsprechend niedriger.

Tipp:
Haben Sie bereits Füllungen oder Wurzelbehandlungen? Ein Zahnersatz ist in Zukunft sehr wahrscheinlich. Warten Sie nicht bis Sie wieder in einer Behandlung sind, denn dann wird die akute Behandlung bei der Versicherung ausgeschlossen.